⇑ / Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang / Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung / GewerbeabmeldungLeistungsbeschreibungWeitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Gewerbeabmeldung: GewABmeldung.pdf Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten. Anträge / FormulareIm Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden. Online-VerfahrenZuständige MitarbeiterZugeordnete Abteilungen |