/ Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Zusätzlich ist in den Bürgerbüros eine Haushaltsbescheinigung erhältlich.

Rechtsgrundlage

Dateianhänge

 

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen