/ Register und Kataster / Auszüge aus Registern / Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Leistungsbeschreibung

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Ginsheim-Gustavsburg
  • Fotokopie eines Schriftstückes (amtliche Beglaubigung)
    Die Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg können Schriftstücke amtlich beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. (z. B. Zeugnisse, Personalausweise, Reisepässe, Rentennachweise).

    Kosten: Beglaubigungen von Fotokopien 3,00 Euro 
    (Bis zu 3 Beglaubigungen werden für Schüler/innen und Studenten/innen mit nachgewiesenem Wohnsitz in Ginsheim-Gustavsburg kostenlos erstellt.)


  • Unterschriftsbeglaubigung  (amtliche Beglaubigung)
    Die Bürgerbüros der Stadt Ginsheim-Gustavsburg könnenIhre Unterschrift amtlich beglaubigen, wenn Sie das Schriftstück persönlich vor Ort unterschreiben. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.

    Kosten: Beglaubigungen von Unterschriften 6,00 Euro


  • Beglaubigungen von Ortsgerichtsangelegenheiten (öffentliche Beglaubigung)
    Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten können beim Ortsgericht Ginsheim-Gustavsburg (vorherige Terminabsprache notwendig ) oder bei einem Notar beglaubigt werden.

    Kosten: 7,50 Euro pro Unterschrift


  • Personenstandsurkunden
    Das Sachgebiet "Personenstandswesen" erstellt Abschriften für zum Beispiel Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden.


  • Notwendige Unterlagen:
    Ausweisdokumente

    - Dokumente oder Schriftstücke (im Original), welche beglaubigt bzw. bei denen die Unterschrift beglaubigt werden soll.
    - Schüler- bzw. Studentenausweis (Immatrikulationsnachweis)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

Welche Gebühren fallen an?

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

Was sollte ich noch wissen?

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
 

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