⇑ / Ausweise und Dokumente / Urkunden und Bescheinigungen / Ehrenpatenschaft des BundespräsidentenLeistungsbeschreibungDer Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie. Ist der Antrag für das 7. Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.
VerfahrensablaufDen Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft müssen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.
VoraussetzungenZum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?Im Zusammenhang mit der Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren. Welche Fristen muss ich beachten?Sie können den Antrag bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes stellen. Anträge / Formulare
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