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| Nähere Umstände der
Auffindung: |
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| Mir ist bekannt, dass ich nach
Ausstellung eines neuen Ausweises den alten
Ausweis zurückgeben muss, wenn ich ihn wiederbekommen
sollte. Ich bin ferner davon unterrichtet, dass ich
ordnungswidrig handele und diese Ordnungswidrigkeit
mit einer Geldbuße bis zu 2556,46 € geahndet werden kann,
wenn ich durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines
weiteren Passes beantrage und den Verlust des Passes oder sein
Wiederauffinden nicht oder nicht rechtzeitig
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