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Raum - Bau - Umwelt

Gebühren

Antworten auf Fragen und weitere Informationen erhalten Sie im

Umweltbüro
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Rita Wiebe
Telefon: 06144 20163
Fax 06144 20417
wiebe@gigu.de

Abfallsatzung § 15 Gebühren

Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren, mit denen die der Gemeinde entstehenden Kosten gedeckt werden.

Gebührenmaßstab ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück zur Verfügung stehende Behältervolumen für Restmüll. Als Entsorgungsgebühr werden erhoben für die Entleerung einer

60 l Tonne

8,50 Euro / Monat

  80 l Tonne

11,50 Euro / Monat

120 l Tonne

17,00 Euro / Monat

240 l Tonne

34,00 Euro / Monat

1100 l Tonne

160,00 Euro / Monat

bei jeweils wöchentlich wechselnder Leerung des Rest- und Altstoffbehälters.

Sofern auf einem Grundstück Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen einem privaten Entsorger überlassen werden, wird für die Befreiung von der Altstofftonne Gebührenermäßigung erteilt. Sie beträgt für Grundstücke mit einer Restmülltonne von

60 l

0,75 Euro / Monat

80 l

1,00 Euro / Monat

120 l

1,50 Euro / Monat

240 l

3,00 Euro / Monat

1100 l

14,00 Euro / Monat

Müllsäcke à 120 Liter werden zum Stückpreis von 4,00 Euro, Gartenabfallsäcke der gleichen Größe zum Stückpreis von 1,00 Euro abgegeben.
Mit diesen Gebühren sind auch die Aufwendungen der Gemeinde für die Entsorgung stofflich verwertbarer Abfälle abgegolten.

Übersteigt das Volumen der Bio- oder Altstofftonne das Volumen der Restmülltonne, so wird das übersteigende Volumen mit 0,10 Euro je Liter/Monat gebührenpflichtig berechnet. Wegen der Sammlung von Abfällen gemäß der Verpackungsverordnung in der blauen Tonne kann das Volumen der Altstofftonne das Volumen der Restmülltonne bis zu 50 % gebührenfrei übersteigen:

60 l Restmüll

– 80 l Altstofftonne

80 l Restmüll

– 120 l Altstofftonne

120 l Restmüll

– 120 l und 60 l Altstofftonne

240 l Restmüll

– 240 l und 120 l Altstofftonne

Grundeigentümer, die vom Anschluss an die Biomülleinsammlung befreit sind, erhalten eine Gebührenermäßigung. Sie beträgt für Grundstücke mit einer Restmülltonne von

60 l

1,50 Euro / Monat

80 l

2,00 Euro / Monat

120 l

3,00 Euro / Monat

240 l

6,00 Euro / Monat

1100 l

28,00 Euro / Monat

Zu bestimmten Zwecken (Feste usw.) können Müllbehälter auch kurzfristig an Dritte verliehen werden. Der Kostenanteil inklusive einer Entsorgung beträgt bei bis zu 14tägiger Verleihdauer für eine

120 l

7,50 Euro / Monat

240 l

15,00 Euro / Monat

1100 l

69,00 Euro / Monat

Für die Auslieferung bzw. Abholung werden jeweils 15,00 Euro Kostenbeitrag berechet.

Jeder Haushalt kann bis zu vier Abfuhren von Sperrmüll pro Jahr kostenlos durchführen lassen. Für jede weitere Abfuhr wird ein Kostenbeitrag von 35,00 Euro erhoben.