

Namensänderungen sind nur durch die persönliche Abgabe einer Erklärung beim Standesamt möglich.
Eine Namensänderung kommt in folgenden Fällen in Betracht:
Außerdem besteht die Möglichkeit in bestimmten Fällen einen Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens zu stellen.
Da wir genaue Angaben über Ihre Person benötigen, informieren wir Sie telefonisch individuell, welche Unterlagen vorzulegen sind und in welcher Höhe Gebühren anfallen.