Schriftzug der Gemeinde

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Verwaltung

Fachbereiche der Verwaltung

Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Namensänderung

Namensänderungen sind nur durch die persönliche Abgabe einer Erklärung beim Standesamt möglich.

Eine Namensänderung kommt in folgenden Fällen in Betracht:

Außerdem besteht die Möglichkeit in bestimmten Fällen einen Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens zu stellen.

Da wir genaue Angaben über Ihre Person benötigen, informieren wir Sie telefonisch individuell, welche Unterlagen vorzulegen sind und in welcher Höhe Gebühren anfallen.

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