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Beurkundung eines Sterbefalles

Die Beurkundung des Todes einer Person, die in Ginsheim-Gustavsburg gestorben ist, erfolgt unabhängig vom Wohnort des/der Verstorbenen beim hiesigen Standesamt.

Der Sterbefall ist von den nächsten Angehörigen oder einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut anzuzeigen.

Wir informieren Sie telefonisch individuell, welche Unterlagen vorzulegen sind; den Bestattungsinstituten ist dies in der Regel bekannt.

Gebühr:
Für eine Urkunde 10,00 Euro;
für jede weitere Urkunde die Hälfte des Betrages. Weitere Kosten können noch anfallen.

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Zusatzinformation

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