

Frau Landau, Rathaus Gustavsburg, Tel. 06134 585345
Die Sammlung von Geld- oder Sachspenden, z. B. durch Sammelbüchsen oder mit Sammellisten bzw. aufgestellte Sammelbehälter, ist genehmigungspflichtig.
Die Sammlung muss ca. zwei bis drei Wochen vorher unter Angabe des Sammelzweckes und der verantwortlichen Person sowie des Sammeltermins erfolgen.
Voraussetzung ist, dass der gesamte Erlös gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken zugeführt wird. Dies ist nach Abschluss der Sammlung auch entsprechend nachzuweisen.
Gebührenfrei.
Informationen: