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Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Reisegewerbekarte

Ansprechpartnerin:
Frau Landau, Rathaus Gustavsburg, Tel. 06134 585345

Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, erhältlich im Rathaus Gustavsburg.

Begriff Reisegewerbe:
Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, muss zwei bis drei Wochen vorher eine Reisegewerbekarte beantragen.
Ein Reisegewerbe liegt dann vor, wenn außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, sozusagen „von Haus zu Haus“ oder an wechselnden Orten, Waren verkauft werden oder Dienstleistungen angeboten werden bzw. Bestellungen hierfür entgegen genommen werden.

Erforderliche Unterlagen:
1. polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (nicht älter als drei Monate
3. aktuelles Passbild

Gebühren:

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine unbefristete Ausstellung. Auf Wunsch kann jedoch eine Befristung erfolgen, die dann eine geringere Gebühr zur Folge hat.

Unbefristete Ausstellung: 300,00 €
Befristung auf ein Jahr: 60,00 €
Erweiterungen: 50,00 €

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