

Frau Landau, Rathaus Gustavsburg, Tel. 06134 585345
Wer gewerbliche Märkte oder Ausstellungen veranstalten will, muss sechs Wochen vorher eine Festsetzung der Veranstaltung beantragen. Die Beantragung erfolgt schriftlich, jedoch formlos. Durch die Festsetzung werden die sog. Marktprivilegien erworben. D. h., die Veranstaltungen sind von vielerlei Vorschriften, z. B. Feiertagsrechtliches Arbeitsverbot, Reisegewerbekartenpflicht, Ladenschlussvorschriften, befreit.
1. polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (nicht älter als drei
Monate)
3. Liste der gewerblichen Anbieter (mind. 12 Stück)
4. Lageplan mit Einzeichnung der Stände/Verkaufseinrichtungen
Die Gebühr errechnet sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung und beträgt mindestens 120,00 €.
Informationen: