Schriftzug der Gemeinde

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Verwaltung

Fachbereiche der Verwaltung

Bürgerservice, Ordnung und Kultur

Märkte und Ausstellungen

Ansprechpartnerin:
Frau Landau, Rathaus Gustavsburg, Tel. 06134 585345

Begriff Festsetzung:
Wer gewerbliche Märkte oder Ausstellungen veranstalten will, muss sechs Wochen vorher eine Festsetzung der Veranstaltung beantragen. Die Beantragung erfolgt schriftlich, jedoch formlos. Durch die Festsetzung werden die sog. Marktprivilegien erworben. D. h., die Veranstaltungen sind von vielerlei Vorschriften, z. B. Feiertagsrechtliches Arbeitsverbot, Reisegewerbekartenpflicht, Ladenschlussvorschriften, befreit.

Erforderlich Unterlagen:
1. polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (nicht älter als drei Monate)
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (nicht älter als drei Monate)
3. Liste der gewerblichen Anbieter (mind. 12 Stück)
4. Lageplan mit Einzeichnung der Stände/Verkaufseinrichtungen

Gebühren:
Die Gebühr errechnet sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung und beträgt mindestens 120,00 €.

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