

Sachbearbeiterin: Frau Schneewolf
Das Ordnungsamt erteilt die Erlaubnis nach dem Hessischen Straßengesetz für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes. Diese Erlaubnis wird beispielsweise für Veranstaltungen für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Außenbewirtschaftung oder für Plakate und Infostände benötigt. Plakate werden kostenfrei für örtliche Veranstaltungen und Gewerbetreibende genehmigt. Die Genehmigung kann formlos schriftlich oder telefonisch beantragt werden.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang des Vorhabens. Sie werden auf Anfrage mitgeteilt.
Informationen:
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