

Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister erteilt werden. Hierfür ist eine schriftliche Anfrage oder persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Bitte beachten Sie folgendes:
Für eine Grundauskunft (Name, betriebliche Anschrift und Tätigkeit) ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erforderlich.
Für eine erweiterte Auskunft (zusätzliche Angaben: z.B. Privatanschrift, Beginndatum) muss der Nachweis eines rechtlichen Interesses erfolgen (z.B. durch Kopie der zugrundeliegenden Ausgangsrechnung / Auszüge aus vertraglichen Vereinbarungen / ggf. Mahnbescheid).
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt je Gewerbebetrieb 15,00 €.
Auskünfte können nur gegen Barzahlung bzw. gegen Vorauszahlung der Gebühr erteilt werden. Die Vorauszahlung entrichten Sie bitte mit Verrech-nungsscheck oder durch Überweisung auf das Konto der Gemeindekasse (Volksbank Mainspitze, BLZ 508 629 03, Konto-Nr. 612) unter Angabe des Zeichens IV/5.1. Als Nachweis fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen Einzahlungsbeleg bei.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch.
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