Gemeindeorgane

Gemeindeorgane

Zu den kommunalen Organen der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg gehören der der Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung. Darüber hinaus gibt es in der Gemeinde einen Seniorenbeirat, einen Ausländerbeirat und eine Behindertenbeauftragte.

Bürgermeister
Der Bürgermeister leitet die Dienstgeschäfte der Gemeinde. Er wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Er ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes und für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.

Verwaltung
Ihre Dienstgeschäfte betreibt die Gemeinde in den beiden Rathäusern (Verwaltung) in den Ortsteilen Ginsheim und Gustavsburg. Einen großen Teil ihrer Dienstleistungen bietet die Gemeinde den Bürgerinnen und Bürgern in ihren Bürgerbüros zu kundenfreundlichen Öffnungszeiten an.

Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg. Er besteht aus dem Bürgermeister und dem Ersten Beigeordneten sowie weiteren sechs Beigeordneten, also insgesamt acht Mitgliedern. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung die laufende Verwaltung der Gemeinde.

Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das oberste beschlussfassende Organ der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Verwaltung und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes.

Der Gemeindevertretung gehören 37 Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen an, die ehrenamtlich Tätige im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung sind.

Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Ihre Tätigkeit üben sie nach ihrer freien Überzeugung aus. Das Gemeinwohl ist das oberste Ziel ihrer Arbeit.

Die Gemeindevertretung berät und beschließt grundsätzlich in öffentlicher Sitzung.

Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung bestimmen. Die Ausschüsse müssen über ihre Tätigkeit in der Gemeindevertretung Bericht erstatten. Die Ausschüsse sind nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammengesetzt.

In Ginsheim-Gustavsburg bestehen die folgenden Ausschüsse:

1. Haupt- und Finanzausschuss
2. Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
3. Sport-, Jugend- und Sozialausschuss

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird von dem Ältestenrat bei der Führung der Geschäfte unterstützt. Der Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und den Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den Vorsitzenden der Fraktionen oder deren Stellvertretungen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg hat die Bürgerin Rosemarie Lehmann zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (behindertenbeauftragte@gigu.de) gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Gemeindegremien sowie alle Bürgerinnen und Bürger über die Bedürfnisse von Behinderten zu informieren. Die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten sollen bei Maßnahmen, insbesondere Bauvorhaben, angehört werden, um die Belange behinderter Menschen zu berücksichtigen.

Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat befasst sich als Hilfsgremium des Gemeindevorstands mit Anliegen der älteren Generation. Er ist die Interessenvertretung der in Ginsheim-Gustavsburg lebenden älteren Einwohnerinnen und Einwohner und vertritt ihre Belange gegenüber den Gemeindegremien. Die Seniorinnen und Senioren von Ginsheim-Gustavsburg wählen den Seniorenbeirat für jeweils vier Jahre.

Ausländerbeirat
Der Ausländerbeirat vertritt alle ausländischen Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde, die nicht aus Ländern der Europäischen Union stammen und deshalb kein Kommunalwahlrecht haben. Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die sieben Vertreter des Ausländerbeirates werden von den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Gemeinde für 5 Jahre gewählt.

Frauenkommission
Die Frauenkommission von Ginsheim-Gustavsburg besteht seit 1992. Gemäß § 72 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) kann der Gemeindevorstand Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Sie bestehen aus dem Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeindevorstandes (gewählt innerhalb dieses Gremiums), der Gemeindevertretung und sachkundigen Einwohnern (gewählt durch die Gemeindevertretung). Die Wahlzeit entspricht der Legislaturperiode der Kommunalwahl. Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter. Die Mitglieder der Frauenkommission befassen sich in den Sitzungen mit frauenrelevanten Themen aus dem Gemeindeleben und geben Anregungen sowie Verbesserungsvorschläge an die Verwaltung. Die Sitzungen der Frauenkommission sind nicht öffentlich.