

Führungszeugnissse:
Das Führungszeugnis muss persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (hier: Bürgerbüro) beantragt werden.
Daneben kann aber auch der gesetzliche Vertreter – z.B. bei Minderjährigen – einen Antrag stellen. Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch einen Bevollmächtigten ( z. B. Rechtsanwalt oder Ehegatte) vertreten lassen.
Notwendige Unterlagen:
Kosten : 13,00 €
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesjustizamtes:
http://www.bundesjustizamt.de
Informationen: