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Richtlinien für den Seniorenbeirat der Gemeinde Ginsheim – Gustavsburg

 

Für die Gemeinde Ginsheim – Gustavsburg wird ein Seniorenbeirat gewählt.

Er ist die Interessenvertretung der in Ginsheim – Gustavsburg lebenden älteren Einwohner/innen ( Seniorinnen und Senioren ) und vertritt die Belange dieser Einwohner/innen gegenüber dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung.

Die Seniorinnen und Senioren von Ginsheim – Gustavsburg wählen den Seniorenbeirat. Er wird auf vier Jahre gewählt. Die Wahlperiode beginnt jeweils am 1. Januar. Das Wahlverfahren regelt die entsprechende Wahlordnung.

1. Aufgaben des Seniorenbeirates:

1.1 Vorschläge, Wünsche, Anträge und Anfragen der älteren Einwohner/innen an den Gemeindevorstand richten.

1.2 Einladungen zu Informationsgesprächen an Fraktionen, Wohlfahrtsverbände, Institutionen und Eintelpersonen aussprechen.

1.3 Anhörung bei der Planung und Durchführung von Freizeit – und Bildungsmaßnahmen für ältere Einwohner/innen.

1.4 Anhörung bei Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von sozialen Diensten uns Angeboten.

1.5 Anhörung und beratende Unterstützung bei allen Themen und Vorhaben, die die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde betreffen.

2. Zusammensetzung des Seniorenbeirates:

2.1 Der Seniorenbeirat besteht aus einem Mitglied für je angefangene 300 wahlberechtigte Einwohner/innen Ginsheim – Gustavsburgs ab 60 Jahre. Maßgeblich ist die Anzahl der Wahlberechtigten im Wahljahr.

2.2 Der Seniorenbeirat wählt aus der eigenen Mitte eine/n Vorsitzende/n, eine/n Stellvertreter/in. Die / Der Vorsitzende/r oder Stellvertreter/in übernimmt die Aufgabe der Versammlungsleitung und lädt zu den Sitzungen ein. Die Aufgaben der/des Schriftführerin / Schriftführers stellt der Gemeindevorstand sicher.

2.3 Der Seniorenbeirat tritt zum erstenmal binnen zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode und mindestens zweimal im Jahr zusammen. Jedes Mitglied hat das Recht schriftlich Anträge zu stellen. Es wird mit einfacher Mehrheit darüber abgestimmt. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.

3. Allgemeine Regelungen:

3.1 Die Sitzung des Seniorenbeirates sind in aller Regel öffentlich.

3.2 Der Gemeindevorstand sowie der/die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Ginsheim – Gustavsburg wird zu allen Seniorenbeiratssitzungen eingeladen und nimmt mit beratender Stimme teil. Der Gemeindevorstand hat das Recht, vor wichtigen, die älteren Einwohner/innen der Gemeinde Ginsheim – Gustavsburg betreffenden Entscheidungen, eine Sitzung des Seniorenbeirates einzuberufen.

3.3 Sitzungen des Seniorenbeirates sind unverzüglich anzuberaumen, sofern es die Hälfte der Mitglieder schriftlich beantragt. Ansonsten werden die Sitzungen nach Bedarf durchgeführt. Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen ist eine Niederschrift von der/dem Schriftführerin bzw. Schriftführer anzufertigen.

3.4 Der Gemeindevorstand sichert die Geschäftsführung des Seniorenbeirates.

3.5 Für die Teilnahme an den Sitzungen findet die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ginsheim – Gustavsburg in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Für jährlich bis zu sechs Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.