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Bürgerservice

Benutzerordnung der Gemeindebücherei Ginsheim-Gustavsburg - Jugend

 

1. Schülerinnen und Schüler, die das 6.Lebensjahr vollendet haben, können - mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter - Leser/in der Jugendbuchabteilung der Gemeindebücherei werden.

2. Die Benutzung der Bücherei ist kostenlos. Eine Einschreibegebühr wird nicht erhoben. Die Leihfrist beträgt 28 Tage. Nach Ablauf der Leihfrist kann das entliehene Medium für weitere 28 Tage entliehen werden, wenn es nicht von einer anderen Person reserviert wurde. Die Verlängerung der Leihfrist kann telefonisch erfolgen. Für die verspätete Rückgabe wird eine Nachgebühr erhoben. Sie beträgt pro Medium und Woche 0,35 €. Bei schriftlicher Mahnung wird zusätzlich eine Gebühr von 1,00 € für das erste und 2,50 € für das zweite Mahnschreiben erhoben.

3. Jede/r Jugendliche erhält eine Leihkarte. Diese muss zur Ausgabe und Rückgabe der Medien vorgelegt werden. Buchzeichen und Rückgabedatum werden vom Büchereipersonal vermerkt.

4. Die Leihkarte darf nur von dem Inhaber / der Inhaberin selbst benutzt werden. Der Verlust ist Bücherei mitzuteilen, eine Neuausstellung erfolgt kostenlos.

5. Entliehene Medien dürfen nicht weiterverliehen werden.

6. Schülerinnen und Schüler über 14 Jahre können auch geeignete Bücher der Erwachsenenabteilung entleihen.

7. Medien, die zu Studienzwecken entliehen werden (belehrende Schriften, Sachbücher und bestimmte Romane), können auf Wunsch für eine Leihfrist von
6 Wochen entliehen werden, eine Nachgebühr wird dann nicht erhoben.

8. Werden entliehene Medien nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben, so werden sie, nach zwei vorherigen schriftlichen Mahnungen, durch einen Beauftragten der Gemeindebücherei abgeholt. Die erste Mahnung erfolgt 14 Tage nach Ablauf der Leihfrist, die zweite Mahnung nach weiteren 14 Tagen. Zu den entstandenen Mahngebühren wird eine Abholgebühr von 10,00 € pro Einsatz berechnet.

9. Die Medien sind schonend zu behandeln. Für das Säubern und Instandsetzen von beschmutzten oder beschädigten Medien wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Verlorene Medien müssen im Neuwert ersetzt werden. Für die Wiederbeschaffung wird zu den entstandenen Mahngebühren eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € für das erste und 5,00 € für jedes weitere Medium fällig.

10. Das Auftreten von ansteckenden Krankheiten in der Wohnung einer Leserin/ eines Lesers ist der Bücherei sofort mitzuteilen. Während der Zeit der Ansteckungsgefahr darf kein Mitglied der Wohngemeinschaft Medien entleihen.

11. Die Änderung der Anschrift einer Leserin / eines Lesers ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.

12. Leser/innen, die erheblich oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, werden von der Benutzung der Gemeindebücherei ausgeschlossen.

13. Die Ausleihzeiten werden vom Gemeindevorstand festgesetzt. Änderungen der Ausleihzeiten werden rechtzeitig in der Presse bekannt gegeben.

14. Diese Benutzungsordnung tritt am 01. April 2002 in Kraft.