Schriftzug der Gemeinde

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Bürgerservice

Richtlinien über die Verleihung des Bürgerpreises der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg

(1) Personenkreis und Verdienste

Der Bürgerpreis wird an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, örtliche bürgerschaftliche Initiativen und ortsansässige Unternehmen verliehen, die sich durch besondere Aktivitäten im kulturellen Bereich, im sozialen Bereich oder im Umweltschutzbereich engagiert und so herausragenden Gemeinsinn bewiesen haben.

Im kulturellen Bereich kann der Preis z. B. bei vorbildlichem Engagement auf dem Gebiet der Kultur vergeben werden. Hierzu gehören z. B. der persönliche Einsatz bei bestimmten kulturellen Veranstaltungen, die Bereitstellung von Veranstaltungsorten und anderen kulturellen Einrichtungen.

Im sozialen Bereich kann der Preis z. B. für vorbildliche Aktivitäten auf dem Gebiet des sozialen Engagements vergeben werden. Hierzu zählen z. B. besondere und verdienstvolle Tätigkeiten im Bereich der Seniorenpflege, Kinder-, Jugend- und Behindertenbetreuung bzw. der Integration von Minderheiten.

Im Bereich des Umweltschutzes kann der Preis z. B. für vorbildliche Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege verliehen werden. Hierzu gehören z. B. Programme des Artenschutzes, Renaturierungsmaßnahmen oder Anpflanzungsarbeiten und Begrünungsaktionen.

Der Bürgerpreis kann jährlich verliehen werden.

Er kann an mehrere Einzelpersonen und/oder Personengruppen gleichzeitig verliehen werden.


(2) Allgemeine Grundsätze für die Verleihung

Die Verdienste der Vorgeschlagenen sollen im einzelnen ausreichend begründet dargelegt werden. Die Verleihung setzt eine selbständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl voraus. Die Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bestimmt sich nach dem ihr zugrunde liegenden Maß an Gemeinsinn, Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Tragweite für das allgemeine Wohl.

Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten alleine genügt nicht für die Verleihung des Bürgerpreises.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann nur dann mit der Verleihung gewürdigt werden, wenn sie mit großem persönlichen Einsatz unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger gesellschaftlicher Belange ausgeübt wird.


(3) Vorschlagsberechtigung

Vorschläge für die Verleihung des Bürgerpreises der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg können von jedermann schriftlich bis zum 01. September eines jeden Jahres im verschlossenen Umschlag an das vorsitzende Mitglied der Gemeindevertretung eingereicht werden.

Durch jährlichen Hinweis im Monat Februar im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde wird zur Einreichung von Vorschlägen aufgerufen.


(4) Art des Preises

Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Diese ist vom vorsitzenden Mitglied der Gemeindevertretung und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister zu unterzeichnen. Der Bürgerpreis ist mit einem Geldpreis in Höhe von 1.000 Euro dotiert. Sind mehrere Preisträger vorhanden, erfolgt eine Aufteilung des Geldpreises.


(5) Entscheidung über die Verleihung des Bürgerpreises

Über die Verleihung des Bürgerpreises entscheidet eine Jury.

Die Jury setzt sich zusammen aus:
- den Vertreterinnen und Vertretern des Ältestenrates und
- der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister.

Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

Nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Vorschläge von der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung geöffnet (im Verhinderungsfall von den Mitgliedern des Ältestenrats), damit bis zur Entscheidung über die Verleihung nähere Informationen über die Vorgeschlagenen eingeholt werden können.


(6) Aberkennung des Bürgerpreises

Über die Aberkennung des Bürgerpreises entscheidet die Gemeindevertretung.


(7) Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ginsheim-Gustavsburg, 11. März 2010

gez. Krausgrill

 

gez. von Neumann

Vorsitzender der Gemeindevertretung

 

Bürgermeister

Die vorstehende Richtlinie wurde am 11.03.2010 von der Gemeindevertretung Ginsheim-Gustavsburg beschlossen und am 15.04.2010 im Lokalanzeiger für die Orte der Mainspitze öffentlich bekannt gemacht.

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