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Neuer Personalausweis ab 1. November im Scheckkartenformat

Ab dem 1. November gibt es einen neuen Personalausweis. Er hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Der neue Personalausweis kann ab dem 1. November in den Bürgerbüros der Gemeinde beantragt werden. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises muss der alte Personalausweis mitgebracht werden. Außerdem wird ein Foto benötigt, auf dem das Gesicht als Frontalaufnahme zu sehen und biometrie-tauglich ist. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Der Personalausweis kostet für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro und ist zehn Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahre kostet der Ausweis 22,80 Euro und
ist sechs Jahre gültig. Ein vorläufiger Personalausweis gilt für höchstens drei Monate und kostet 10,00 Euro.

Bei der Antragstellung kann man entscheiden, ob der Fingerabdruck auf dem Ausweis gespeichert werden soll oder nicht. Bei der Abholung des neuen Ausweises kann entschieden werden, ob die Online-Ausweisfunktion genutzt werden soll. Dementsprechend wird die Funktion auf dem Ausweis ein- oder ausgeschaltet. Auf Wunsch kann nach Erhalt des neuen Personalausweises auch ein sogenanntes Signaturzertifikat erworben und auf den Ausweis nachgeladen werden. Mit der elektronischen Unterschrift können dann Dokumente elektronisch signiert werden.

Nähere Informationen zu dem neuen Personalausweis sind im Internet unter www.personalausweisportal.de abrufbar.

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