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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und sogenannte Nutzfeuer

Gerade in dieser Jahreszeit verbrennen viele Kleingärtner pflanzliche Abfälle. Da diese Feuer jedoch meistens nicht angemeldet sind und die Bürger einen möglichen Brand befürchten, wird die Feuerwehr oft umsonst gerufen. Dadurch entstehen hohe Kosten. Daher informiert die Gemeindeverwaltung, dass sogenannte Nutzfeuer und das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen angemeldet werden müssen.

Nach der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17. März 1975 ist vorgegeben, dass das Verbrennen von nicht nur unbedeutenden Mengen pflanzlicher Abfälle bei der Ortspolizeibehörde mindestens zwei Werktage vor Beginn angemeldet werden muss. Wer solche Feuer nicht rechtzeitig oder gar nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig.

Eine telefonische Anmeldung ist im Ordnungsamt der Gemeinde bei dem zuständigen Mitarbeiter Holger Rüd, Tel. 06134/585-340, möglich. Bei der Anmeldung müssen die Lage und Größe des Grundstücks, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen, Art und Menge des Abfalls und Name, Alter und Anschrift der Aufsichtsperson, die das Feuer überwacht, angegeben werden.

Nach der Anmeldung gibt das Ordnungsamt dann die Mitteilung über das angemeldete Feuer der Zentralen Leitstelle in Groß-Gerau weiter. Durch diese Information wird bei eventuell eingehenden Meldungen von Bürgern über sichtbare Rauchentwicklung das Ausrücken der Feuerwehr und damit verbundene Kosten verhindert.

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