

Hinweise zur Bürgermeister- und Landratsdirektwahl am kommenden Sonntag
Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass im Falle einer plötzlichen Erkrankung auch noch am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr in den Wahlbüros Briefwahl-
unterlagen beantragt werden können. Um diese in Empfang nehmen zu können, ist es erforderlich, dass neben dem Briefwahlantrag des Antragstellers der Empfangsberechtigte eine schriftliche Vollmacht vorlegt. Die Wahlbüros und das Wahlamt befinden sich am Wahlsonntag in den beiden Bürgerhäusern.
Als Service für die Bürgerinnen und Bürger stellt die Gemeinde am Sonntagabend die Wahlergebnisse der Bürgermeisterdirektwahl mit den Vergleichszahlen aus dem Jahr 2004 auf ihrer Homepage (www.gigu.de) zur Verfügung.