

barrierefreies Bauen und Wohnen
Seit einiger Zeit ist das Ehepaar M. auf der Suche nach seinem „Altersdomizil“. Ein wichtiges Kriterium ist dabei, möglichst ohne Hilfe im Alter zurecht zu kommen. Der Makler hat ihnen einige Wohnungen gezeigt, die „seniorenfreundlich“ oder „barrierefrei“ angeboten werden. Was die Begriffe bedeuten und wo die Unterschiede liegen, möchte Herr M. von WABe, der Wohnungsanpassungsberatung im Kreis Groß-Gerau, wissen. Er erfährt dabei, dass nur von einer „barrierefreien Wohnung“ gesprochen werden kann, wenn die Vorschriften der DIN 18025 eingehalten werden. Diese Norm legt zum Beispiel die Schwellenhöhe, die Durchgangsbreite einer Tür oder die Höhe für Schalter und Handgriffe fest.
Die WABe berät kostenlos und firmenneutral donnerstags von 17 bis 18 Uhr unter Telefon 0172 6124446 oder bei einem Besuch zu Hause. Eine Terminvereinbarung ist unter Telefon 06152 16061 möglich. Das Seniorenbüro der Gemeinde berät unter Telefon 06144 20154.