

Der Zweckverband "ASM - Abwasser- und Servicebetrieb Mainspitze" macht darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer in Ginsheim-Gustavsburg in der letzten Zeit vermehrt von Firmen aufgesucht werden, die vorgeben, aufgrund einer neuen Vorschrift im Auftrag des Zweckverbandes eine TV-Untersuchung ihrer Abwasser-Grundleitungen durchführen zu müssen. Dies haben besorgte Bürger dem ASM mitgeteilt.
Der ASM distanziert sich von dem Vorgehen dieser Fremdfirmen und weist darauf hin, dass er bisher nicht veranlasst habe, eine Untersuchung der Hausanschlussleitungen oder Grundstückszuleitungen an den öffentlichen Kanal durchführen zu lassen. Allerdings informiert der ASM darüber, dass er nach einer neuen Bestimmung des Hessischen Abwassergesetzes als "Abwasserbeseitigungspflichtiger" für die Mainspitzgemeinden den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen lassen muss. In anderen Bundesländern ist die Untersuchung der Kanäle bereits angelaufen. In Hessen steht die genaue Vorgehensweise zur Begutachtung der Anschlussleitungen noch nicht fest. Im Rahmen einer neuen Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Landes Hessen, die zum 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, wird jetzt die betreffende Bestimmung des Hessischen Wassergesetzes konkretisiert. Anschließend muss die Bestimmung vom Zweckverband erfüllt werden.
Der ASM empfiehlt deshalb allen Hauseigentümern, keine vorzeitigen Untersuchungen der Hausanschlusskanäle durchführen zu lassen, es sei denn, es handelt sich um Störungen im Hausanschlussbereich. Nach Veröffentlichung der EKVO wird der ASM die Betroffenen über die weitere Vorgehensweise unterrichten.