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Kino im Theaterzelt - das besondere Kinoerlebnis

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Auszeichnungen bei Vereinsrevue

Wahl eines Ortslandwirts

Am 1. Januar 2010 endet die Wahlperiode für die amtierenden Ortslandwirte und Stellvertreter. Durch die Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes vom 15. Dezember 2005 ist an die Stelle der Ortslandwirtewahl ein Benennungsverfahren getreten.

Das neue Verfahren sieht vor, dass die Ortslandwirte und Vertreter für die nächste Amtsperiode 2010 bis 2015 vom jeweiligen Gebietsagrarausschuss (GAA) benannt werden. Kandidieren kann, wer am Stichtag

• Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs I Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt
• das 18. Lebensjahr vollendet hat
• in Hessen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen seinen Wohnsitz hat
• in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 2 ha (Sonderkulturen ab 0,2 ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche als Betriebsinhaber, überwiegend in dem Betrieb als mithelfender Familienangehöriger oder als Arbeitnehmer tätig ist.

Wer für das Amt des Ortslandwirts kandidieren oder jemanden vorschlagen möchte, kann dies bis zum 30. September schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hauptabteilung Ländlicher Raum, Postfach 100 244, 64202 Darmstadt, mitteilen.

Werden für einen Bezirk mehrere Kandidaten vorgeschlagen, wird nach Ablauf der Meldefrist eine Wahlveranstaltung durchgeführt. Derjenige, der die meisten Stimmen erhält, wird durch den GAA als Ortslandwirt benannt.

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