

Bootsliegeplätze im Altrhein
Die Gemeindeverwaltung informiert, dass die Bootsliegeplätze außerhalb
der vorhandenen Steganlagen im Altrhein aufgrund der rechtlichen
Rahmenbedingungen nicht zulässig sind. Legale Plätze gibt es nur an den
vorhandenen Steganlagen. Einzig den Bewohnern der Insel Langenau ist es
gestattet, im Bereich der Fährrampen Liegeplätze an der Böschung zu
nutzen. Immer wieder finden sich dort jedoch auch andere Boote.
Die
Gemeindeverwaltung weist daher darauf hin, dass diese selbst
geschaffenen Liegeplätze nicht legal sind. Werden die Boote nicht aus
dem Wasser geholt, wird die Gemeinde entsprechend dagegen vorgehen.
Unabhängig von der Liegeplatz-Problematik ist die Nutzung des Gewässers
jederzeit möglich. Über die vorhandenen Rampen können Boote ins Wasser
gelassen werden. Für Fragen, die den Altrhein betreffen, steht Ruth
Hebling vom Umweltbüro der Gemeinde unter Telefon 06144 20 164 zur Verfügung.