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Bootsliegeplätze im Altrhein

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass die Bootsliegeplätze außerhalb der vorhandenen Steganlagen im Altrhein aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zulässig sind. Legale Plätze gibt es nur an den vorhandenen Steganlagen. Einzig den Bewohnern der Insel Langenau ist es gestattet, im Bereich der Fährrampen Liegeplätze an der Böschung zu nutzen. Immer wieder finden sich dort jedoch auch andere Boote.
Die Gemeindeverwaltung weist daher darauf hin, dass diese selbst geschaffenen Liegeplätze nicht legal sind. Werden die Boote nicht aus dem Wasser geholt, wird die Gemeinde entsprechend dagegen vorgehen. Unabhängig von der Liegeplatz-Problematik ist die Nutzung des Gewässers jederzeit möglich. Über die vorhandenen Rampen können Boote ins Wasser gelassen werden. Für Fragen, die den Altrhein betreffen, steht Ruth Hebling vom Umweltbüro der Gemeinde unter Telefon 06144 20 164 zur Verfügung.

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