

Rottweiler bis 30. Juni anmelden
Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge gehören seit Anfang des Jahres nach der neuen Hundeverordnung zu den sogenannten „Listenhunden“, für die bestimmte Regelungen gelten und Prüfungen abgelegt werden müssen. Für Hundehalter, die ihren Rottweiler oder Rottweiler-Mischling bereits seit dem Jahr 2008 oder früher besitzen, ist es ausreichend, wenn der Hund bis zum 30. Juni 2009 beim Ordnungsamt der Gemeinde angemeldet wird. In diesen Fällen ist kein Erlaubnisverfahren nach der Hundeverordnung notwendig. Der Halter erhält eine schriftliche Bestätigung, die er mit sich führen muss, um diese bei Kontrollen vorlegen zu können.
Wer diese Meldefrist versäumt, muss eine Erlaubnis zur Hundehaltung beantragen. Dies bedeutet, dass unter anderem ein Wesenstest durchgeführt und eine Sachkundeprüfung abgelegt werden muss. Nähere Informationen zur Anmeldung sind im Ordnungsamt unter Tel. 06134/585-340 erhältlich.