

Bäume und Sträucher zurückschneiden
Gerade in dieser Jahreszeit wachsen Bäume, Sträucher oder andere Pflanzen von Anliegergrundstücken auf öffentliche Straßen und Gehwege. Dadurch können Fußgänger behindert oder gefährdet werden. Teilweise müssen sie sogar auf die Fahrbahn ausweichen. Manche Pflanzen versperren auch die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen, Ampelanlagen und beeinträchtigen den Fahrzeugverkehr. Um mögliche Gefahren zu vermeiden, bittet die Gemeindeverwaltung alle Grundstücksbesitzer, den Bewuchs, der in den öffentlichen Straßenraum hineinragt, entsprechend auszulichten. Auch das sogenannte „Lichtraumprofil“ muss frei gehalten werden. Das heißt, der lichte Raum muss über Gehwegen mindestens 2,30 Meter hoch sein, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass Eigentümer, die Bäume und Sträucher nicht ausreichend zurückschneiden, für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden können.