

Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg
Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes vom 23. März 1994 ist für die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg eine neue stellvertretende Schiedsperson zu wählen. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Personen, die sich für die Ausübung des Schiedsamtes interessieren, können sich zur Wahl stellen.
Das Amt können Personen nicht bekleiden:
Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 14. April 2009 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Dr.-Herrmann-Straße 32, 65462 Ginsheim-Gustavsburg.