Schriftzug der Gemeinde

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Hunde-Anleinpflicht zur Brut- und Setzzeit

Die Gemeindeverwaltung weist nochmals darauf hin, dass in Ginsheim-Gustavsburg seit dem 15. März wieder die „Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit“ gilt. Danach sind Hunde bis einschließlich 15. Juli in ausgewiesenen Gebieten an der Leine und ausschließlich auf den dort vorhandenen Wegen zu führen.

Die Gebiete sind auf Hinweisschildern in der Gemarkung bildlich dargestellt. Die Satzung und der Geltungsbereich können auch auf der Internetseite der Gemeinde unter Satzungen eingesehen werden.

Fragen zur Satzung beantwortet das Ordnungsamt der Gemeinde, Telefon 06134 585 340.

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