

Flughafenausbau: Wirtschaftsinteressen vor Lebensqualität
„Die Wirtschaftsinteressen eines Großunternehmens haben offenbar Vorrang
vor dem Recht vieler tausend Bürgerinnen und Bürger der
Rhein-Main-Region auf Lebensqualität“, kommentieren die Bürgermeister
der Mainspitzgemeinden die jüngsten Urteile des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel in Sachen Flughafenausbau.
Verschiedene südhessische Kommunen, der BUND und einige Bürger hatten
mit sogenannten Eilanträgen versucht, eine Aussetzung des
Sofortvollzuges zu erreichen und die Waldrodungen bis zum Herbst
aufzuschieben.
Die Ablehnung der Eilanträge kam – aufgrund der vorangegangenen
Rechtsprechung des VGH - nicht ganz unerwartet. „Überrascht und
konsterniert hat uns jedoch, mit welcher Rigorosität das oberste
hessische Verwaltungsgericht alle kommunalen und naturschutzrechtlichen
Einwände zur Seite gefegt hat und – mit Ausnahme der Nachtflugerlaubnis - in allen Punkten voll und ganz den Argumenten der gegenseite gefolgt
ist“, empört sich Bürgermeister von Neumann. Und sein Bischofsheimer
Amtskollege Bersch fügt hinzu: „Kann es tatsächlich sein, dass in einem
so umfangreichen und komplexen Verfahren wie dem Ausbau des Frankfurter
Flughafens eine Seite in allen fachlichen und rechtlichen Belangen von
der Bedarfsprognose über Fluglärm und Luftschadstoffe bis hin zu
Sicherheit und Naturschutz Recht hat und Recht bekommt? Kann man von
einem ausgewogenen Urteil sprechen, wenn das öffentliche Interesse
offensichtlich dem Geschäftsinteresse eines rivatunternehmens
untergeordnet wird?“
Unsere Kommunen haben das Genehmigungsverfahren zum Flughafenausbau in
den vergangenen acht Jahren mit großem Engagement und hohem
Mitteleinsatz begleitet. Allein die Tatsache, dass sich der Ausbau durch
die Arbeit der Initiative "Zukunft-Rhein-Main" um viele Jahre verzögert
hat, zeigt, dass die Einwände und Gutachten weder unqualifiziert noch
substanzlos sein können. Wir hätten vom VGH erwartet, dass er sich
differenzierter mit unseren Stellungnahmen auseinandersetzt und die
kommunalen Belange, den Lärmschutz und den Naturschutz stärker
gewichtet, so die Bürgermeister. „Beim Lesen der Urteilsbegründungen
gewinnt man nicht den Eindruck, dass hier um eine gerechte Abwägung
widersprechender Interessen und Schutzgüter ernsthaft gerungen wurde“,
gibt Bürgermeister von Neumann seinen persönlichen Eindruck wider. „Vielmehr scheint es, dass das Gericht sich bei seiner sogenannten
summarischen Prüfung in weiten Teilen sehr einseitig und uneingeschränkt
die Position unserer Antragsgegner zu eigen gemacht hat.“
Als einzigen Lichtblick in den Urteilen des VGH sehen die Bürgermeister
der Mainspitze die kritische Betrachtung der von der Landesregierung
entgegen allen vorherigen Versprechungen im Planfeststellungsbeschluss
verankerten Nachtflugerlaubnis. Aber auch in diesem Punkt sei allzu
großer Optimismus fehl am Platz, da sich der VGH eine endgültige Prüfung
im Hauptverfahren vorbehalte.
Für bezeichnend halten die politischen Repräsentanten der
Mainspitzkommunen, dass nicht einmal die aktuellen gravierenden
Einbrüche auch in der Luftverkehrswirtschaft das Gericht dazu bewegen
konnten, die Dringlichkeit der Waldrodungen in Frage zu stellen und
diese wenigstens bis nach Abschluss der Hauptverhandlung im Herbst
auszusetzen.
Die Art und Weise, wie die Eilanträge abgelehnt wurden und die bereits
vorab vom VGH in Aussicht gestellte Erfolglosigkeit im Hauptverfahren
bestärken uns darin, dass wir den Befangenheitsantrag gegen den 11.
Senat des VGH im Dezember zu Recht gestellt haben. Da auch dieser Antrag
abgelehnt wurde, beabsichtigen wir nun, zu unserem letzten Rechtsmittel
zu greifen und Verfassungsbeschwerde einzulegen, kündigen die
Bürgermeister der Mainspitzkommunen an.