

Wohngeldgesetz ändert sich im Jahr 2009
Die Gemeindeverwaltung informiert, dass sich ab dem 1. Januar 2009 das Wohngeldgesetz ändert. Insgesamt wird sich das Wohngeld im Durchschnitt von derzeit rund 90 auf etwa 142 Euro erhöhen. Höchstbeträge für Miete und Belastung werden um 10 Prozent angehoben, die Wohngeldtabellenwerte um 8 Prozent erhöht und eine Heizkostenkomponente eingeführt. Zusätzlich ändert sich die Mietobergrenze. Für jede Wohnung, egal ob Neu- oder Altbau, gilt neuerdings in Ginsheim-Gustavsburg die Mietenstufe 3. Durdurch können vor allem Mieter von älteren Wohnungen, die bisher kein Wohngeld erhalten haben, Ansprüche geltend machen. Generell werden die Haushalte, die bisher Wohngeld in Anspruch genommen haben, bei gleichbleibenden Verhältnissen mit höheren Wohngeldleistungen rechnen können.
Auskünfte zum Wohngeldgesetz erteilt die Wohngeldstelle des Kreises Groß-Gerau. Wohngeldanträge sind in den Bürgerbüros der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg erhältlich.