

Räum- und Streupflicht während der Wintermonate
Die Gemeindeverwaltung erinnert daran, dass die Grundstückseigentümer bei Schneefall und Eisglätte auf dem Gehweg einen Streifen von 1,50 Meter frei räumen müssen. An Werktagen besteht die Räum- und Streupflicht von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Ferner weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass zum Streuen nur so genannte „abstumpfende Stoffe“ wie Asche, Sand, Splitt, Lava oder Ähnliches, jedoch kein Salz, verwendet werden dürfen.
Die Satzung über die Straßenreinigung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde www.gigu.de unter der Rubrik Bürgerservice - Satzungen heruntergeladen werden.