Haltung gefährlicher Wildtiere
Seit 9. Oktober 2007 ist in Hessen die nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere verboten. Durch diese neue Regelung im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Bevölkerung vor Tierarten, die im ausgewachsenen Zustand Menschen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können, geschützt werden. Verboten sind auch die Nachzucht oder die Abgabe der Tiere an andere Privatpersonen in Hessen.
Die gewerblichen Tierhaltungen -- hierzu zählen zum Beispiel Zoos -- sind davon nicht betroffen. Zu den als gefährlich eingestuften Tieren gehören neben einigen Säugetier- und Riesenschlangenarten vor allem Krokodile, Giftschlangen, Spinnen und Skorpione. Personen, die bereits ein Tier der verbotenen Arten besitzen, dürfen es behalten, wenn sie seine Haltung bis spätestens 30. April 2008 dem Regierungspräsidium schriftlich anzeigen. Wer verbotswidrig ein gefährliches Wildtier hält, muss mit Geldbußen bis 5.000 Euro und der Wegnahme des Tieres rechnen.
Listen der verbotenen Tierarten sowie Merkblätter mit weiteren Informationen liegen in den Bürgerbüros der Gemeinde aus. Sie können auch beim Regierungspräsidium Darmstadt, Telefon: 06151 12-6823 oder 06151 12-5431, angefordert oder auf dessen Homepage unter www.rp-darmstadt.hessen.de abgerufen werden.