Fingerabdrücke im neuen Reisepass
Seit Donnerstag, 1. November, gibt es den ePass der neuen Generation. Ab diesem Zeitpunkt ist die Aufnahme von jeweils zwei Fingerabdrücken der Antragssteller in den Reisepass gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Zeigefinger wird dreifach aufgenommen. Die Verfahrenssoftware entscheidet, welche Abdrücke in den Pass gelangen. Die Aufnahmen der Fingerabdrücke werden nach Aushändigung der Pässe gelöscht und sind dann ausschließlich auf den Chip des Passes gespeichert.
Kinder können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Reisepass der Eltern aufgenommen werden, sondern benötigen bei Bedarf einen eigenen Reisepass. Ein ePass der neuen Generation wird im Regelfall für Jugendliche mit Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt. Für Kinder unter zwölf Jahren kann auf Wunsch der Eltern ebenfalls ein ePass erstellt werden, wobei bei Kindern unter sechs Jahren keine Fingerabdrücke aufgenommen werden.
Sofern aktuelle medizinische Gründe eine Aufnahme der Fingerabdrücke nicht zulassen, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bei weitergehenden dauerhaften Einschränkungen wird im Einzelfall entschieden. Grundsätzlich kann ein Reisepass jedoch nur ausgestellt werden, wenn die Fingerabdrücke abgegeben wurden.
Die Gebühren für die Ausstellung der Reisepässe ändern sich durch diese neue Regelung nicht. Alle bisherigen Reispässe behalten ihre Gültigkeit. Ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
In den Bürgerbüros sind Informationsbroschüren der Bundesdruckrei erhältlich. Zudem bietet das Bundesministerium des Innern auf der Homepage www.ePass.de umfangreiche Informationen.