Informationsbroschüre für Gastwirte zum Thema zum Thema "Rauchverbot"
Seit Montag, 1. Oktober, ist das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) in Kraft getreten. Somit darf in den Bereichen, in denen sich Bürger aufhalten müssen, weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen (zum Beispiel in Gaststätten), nicht mehr geraucht werden. Ziel dieses Rauchverbotes ist es, die Bevölkerung vor den gesundheitsgefährdenden Substanzen des Tabakrauches zu schützen.
Eine Informationsbroschüre zum Rauchverbot in Gaststätten ist ab sofort im Ordnungsamt bei Sabine Landau erhältlich.