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Ungenehmigte Bootsliegeplätze im Altrhein

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass sowohl am Ginsheimer Altrhein als auch an der Schwarzbachmündung zahlreiche Boote und Nachen ohne genehmigten Liegeplatz ankern. Alle Eigentümer sind daher aufgefordert bis Sonntag, 7. Oktober, ihre Boote und Nachen aus den Gewässern zu entfernen.

Viele dieser Boote und Nachen liegen illegal auf verpachteten Wasserflächen, die somit die Nutzung der Flächen beeinträchtigen. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich zusätzliche Liegeplätze über die an den bestehenden Stegen hinaus zu schaffen. Der Gemeindevorstand hat nach Abwägung der rechtlichen Gegebenheiten beschlossen, gegen die selbst geschaffenen Bootsliegeplätze vorzugehen. Bootsbesitzer, die die genannte Frist nicht beachten, müssen damit rechnen, dass die Gemeindeverwaltung die Boote entfernt und gegen sie rechtlich vorgeht. Ausgenommen sind die Boote der Bewohner der Nonnenau, die der Gemeindeverwaltung gemeldet sind.

Generell können die Gewässer von allen Bürgern genutzt und Boote und Nachen über die vorhandenen Rampen ins Wasser gelassen werden.

Bei weiteren Fragen steht Ruth Hebling vom Umweltbüro, Tel. 06144/20-164, zur Verfügung.

Bild Boote am Altrhein Bild Boote am Schwarzbach
Zahlreiche Boote ankern im Altrhein auf selbst geschaffenen Liegeplätzen und auch an der Schwarzbachmündung ankern Boote ohne genehmigten Liegeplatz.