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Gemeinde appelliert an Kraftfahrer: Verkehrsberuhigte Bereiche beachten
Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Kraftfahrer, die in den verkehrsberuhigten Bereichen der Gemeinde geltenden Regelungen einzuhalten, damit Fußgänger, insbesondere spielende Kinder, nicht gefährdet werden. Die Gemeinde reagiert damit auf vermehrte Anrufe von Bürgern, die sich darüber beklagen, dass in Ginsheim-Nord in diesen ausgewiesenen Zonen zum Teil unangemessen schnell gefahren wird. Oft seien es sogar die Anwohner selbst, die sich über die Regeln hinwegsetzen, obwohl sie in ihrem eigenen Interesse geschaffen worden sind.
„Wer als Kraftfahrer in verkehrsberuhigten Bereichen in einen Unfall verwickelt ist, zieht außerdem fast immer den Kürzeren“, sagte Bürgermeister Richard von Neumann. Von daher sollten die Kraftfahrer genau darüber Bescheid wissen, welche Regeln hier beachtet werden müssen.
Innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche dürfen Fußgänger die Straße in ganzer Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit, somit ein Tempo von 5 bis 7 Stundenkilometern einhalten. Erhöhte Bremsbereitschaft ist vor allem deswegen angesagt, weil – wie in anderen Wohngebieten auch – Kinder unvermittelt die Straße betreten könnten oder sich dort zum Spielen aufhalten. Und Kinder vertrauen darauf, dass sich die Kraftfahrer an die Regeln für die "Spielstraße", wie verkehrsberuhigte Bereiche allgemein genannt werden, halten.
Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten. Geparkt werden darf nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen, außerhalb der Parkflächen darf nur zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen gehalten werden.
Alle genannten Bestimmungen sind in der Straßenverkehrsordnung wiederzufinden, informiert die Gemeindeverwaltung. Die verkehrsberuhigten Bereiche sind durch rechteckige blaue Schilder ausgewiesen, auf denen die „Spielstraße“ optisch dargestellt ist. In Ginsheim-Nord haben mit Ausnahme der Haupterschließungsstraßen die meisten Straßen diese Funktion erhalten, nachdem die Gemeindevertretung im Jahr 2001 einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Damit kam sie dem Wunsch nach mehr Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer nach, der von einem großen Teil der Bevölkerung geäußert wurde.
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