

Die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine oder einen ehrenamtlichen kommunalen ehindertenbeauftragten bzw. -beauftragte.
Aufgabe der oder des Behindertenbeauftragten ist es, die
Gemeindeverwaltung und die Gemeindevertretung über die besonderen
Belange und Bedürfnisse von behinderten Menschen zu informieren und zu
beraten sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik
auf kommunaler Ebene zu geben. Die oder der ehindertenbeauftragte ist
zugleich auch Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen und
unterstützt diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation.
Gesucht wird eine sachkundige Person, die bereit ist, sich für die
vorgenannten Themen und Belange ehrenamtlich einzusetzen. Für die
Wahrnehmung dieser Tätigkeit gilt die Entschädigungssatzung der Gemeinde
Ginsheim-Gustavsburg. Es wird eine Aufwandsentschädigung sowie eine
Fahrtkostenerstattung gewährt.
Interessierte können sich schriftlich bis zum 31. Januar 2007 an den Gemeindevorstand Ginsheim-Gustavsburg, Dr.-Herrmann-Str. 32, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, wenden.